Hallo zusammen,
leider muss ich Euren Optimismus etwas dämpfen. Ich habe das Thema Zollabwicklung für Versandhändler im Internet jahrelang selbst als Beauftragter durchgeführt und durfte mich da tiefer einarbeiten.
Ja, der Händler im Ausland ist für die Abfuhr der Branntweinsteuer verantwortlich. Dafür braucht er einen Beauftragten, der sozusagen für ihn der Verantwortliche in Deutschland ist und die Zahlungen leistet. Hier gibt es dann entsprechende Dokumentationsanfoderungen für den Beauftragten einzuhalten.
Wenn der Versandhändler keinen Beauftragten hat (was durchaus nicht selten ist) und die Waren per Post versendet werden, dann kann der Zoll die Ware einbehalten oder der Empfänger muss die Steuer zahlen (plus evtl Strafthemen)
"Wenn der Verkäufer die Verbrauchsteuer nicht zahlt, können die Waren bei der Lieferung vom Zoll einbehalten werden oder Sie als Käufer aufgefordert werden, die Steuer zu entrichten. Überprüfen Sie, ob der Verkäufer die Verbrauchsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat entrichtet." (Buying goods online coming from within the European Union - European Commission)
Jetzt kommt etwas Problematisches. Der Zoll, das klingt jetzt pervers, geht bei Versand von "gewerblicher Tätigkeit" aus und bei gewerblicher Tätigkeit ist der Empfänger verantwortlich die Steuer abzuführen, sonst begeht er Steuerhinterziehung. Ansatz dürfte sein, wenn die Leute die Ware transportieren, kann der Zoll dich vor Ort kontrollieren und die Steuer eintreiben. Bei Versand würde er keine Grundlagen haben, die Steuer einzureiben.
Hier der Text von Zoll.de
Sendungen von privat an privat
Wenn Sie als Privatperson Alkohol (Spirituosen, aber auch Bier, Schaumwein, Wein etc.), Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren von einer Privatperson im EU-Ausland per Postsendung zugesandt bekommen, gelten die Waren als "gewerblich" bezogen, da Sie die Waren nicht selbst transportiert haben. (Das ist das kritische!!!)
Beispiel
Ein Freund aus Polen schickt Ihnen zum Geburtstag eine Flasche Wodka.
Mit diesem als "gewerblich" geltenden Bezug entsteht immer die jeweilige Verbrauchsteuer, ausgenommen jedoch für Wein, da für Wein in
Deutschland keine Verbrauchsteuer erhoben wird. Bei Beförderung durch die Deutsche Post AG übernimmt diese in der Regel die Abfertigung und Zahlung der Verbrauchsteuern für Sie und stellt Ihnen die Abgaben in Rechnung. Es ist auch möglich, dass die Sendung aussortiert und zu Ihrem zuständigen Zollamt transportiert wird. Sie erhalten dann eine Aufforderung, die Waren dort in Empfang zu nehmen und die Abgaben zu bezahlen. Erhalten Sie die Waren jedoch, ohne dass eine entsprechende Versteuerung stattgefunden hat, werden Sie mit Empfang der Waren Steuerschuldner und müssen unverzüglich eine Steueranmeldung beim
zuständigen Hauptzollamt abgeben.
Falls Sie wissen, dass Ihnen verbrauchsteuerpflichtige Waren von einer Privatperson im EU-Ausland zugesandt werden, müssen Sie den Bezug der Waren außerdem vorab Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzeigen und für die Steuer Sicherheit leisten. Für den Bezug von Wein bestehen diese Verpflichtungen nicht.
.......
Sendungen eines Versandhändlers an privat
Bestellen Sie (telefonisch, per Fax, per Internet etc.) verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol (Branntwein, Bier,
Schaumwein, Zwischenerzeugnisse - z.B. Sherry - und alkoholhaltige Süßgetränke - sogenannte Alkopops), Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren sowie Energieerzeugnisse bei einem gewerblichen Versandhändler im EU-Ausland, so unterliegen die Waren der deutschen Verbrauchsteuer. Daher können die betreffenden Waren erst nach Zahlung der Verbrauchsteuern und ggf. anderer Steuern rechtmäßig an Sie als Käufer ausgeliefert werden.
Beispiel
Sie bestellen eine Flasche Wodka bei einem Versandhändler in Polen.
Im Falle dieses Versandhandels ist die Zahlung der Verbrauchsteuer in Deutschland Sache des Verkäufers. Der Verkäufer hat hierzu eine in Deutschland ansässige Person als Beauftragten zu benennen, der die steuerlichen Pflichten für den Verkäufer in Deutschland wahrnimmt. Ist aus dem Angebot nicht ersichtlich oder aufgrund der Preisgestaltung fraglich, ob der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung der deutschen Verbrauchsteuern nachkommt, sollten Sie den Verkäufer vor einer Bestellung kontaktieren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Ware ordnungsgemäß versteuert geliefert wird. Im Zweifelsfall sollten Sie von einer Bestellung der Waren bei diesem Händler absehen.
Indirekt steckt drin, wenn der Versandhändler es nicht abgeführt hat und es per Versand kommt, geht der Zoll von gewerblichem Versand aus, da man den Whisky ja nicht selbst transportiert hat und damit ist der Empfänger (wie beim privaten Versand) für die Steuer verantwortlich.
Fazit: TWS hat - auch wenn es weh tut - genau genommen Recht. Die ausländischen Versandhändler machen sich das immer einfach und schieben das Problem an den Käufern ab. Wenn keine Kontrolle stattfindet geht die Ware durch. Wenn kontrolliert wird hängt man dran. Und da gab es in Deutschland schon öfter Fälle.
Wie gesagt, wer genaueres wissen will kann mirt ne PN senden.
Leider sind die Verssandhändler wie DPD, UPS, etc. nicht wirklich fit um für kleine Versandhändler als Beauftragter zu fungieren. Wir haben mal versucht das zu beauftragen und obwohl es auf den Webseiten steht kommt da selten was raus. Deshalb habe ich dann diese Dienstleistung für Verssandhändler angeboten. Die großen Konzerne haben da meist eigne Zollabteilungen die das abdecken. Obwohl, wenn man weiß wie es geht und das Hauptzollamt dienstleistungsorientiert ist, kann man das ganz gut handeln. Mein HZA musste sich mit mir da auch erst einarbeiten, aber dann gings wirklich gut.
Slainte
Openmind
leider muss ich Euren Optimismus etwas dämpfen. Ich habe das Thema Zollabwicklung für Versandhändler im Internet jahrelang selbst als Beauftragter durchgeführt und durfte mich da tiefer einarbeiten.
Ja, der Händler im Ausland ist für die Abfuhr der Branntweinsteuer verantwortlich. Dafür braucht er einen Beauftragten, der sozusagen für ihn der Verantwortliche in Deutschland ist und die Zahlungen leistet. Hier gibt es dann entsprechende Dokumentationsanfoderungen für den Beauftragten einzuhalten.
Wenn der Versandhändler keinen Beauftragten hat (was durchaus nicht selten ist) und die Waren per Post versendet werden, dann kann der Zoll die Ware einbehalten oder der Empfänger muss die Steuer zahlen (plus evtl Strafthemen)
"Wenn der Verkäufer die Verbrauchsteuer nicht zahlt, können die Waren bei der Lieferung vom Zoll einbehalten werden oder Sie als Käufer aufgefordert werden, die Steuer zu entrichten. Überprüfen Sie, ob der Verkäufer die Verbrauchsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat entrichtet." (Buying goods online coming from within the European Union - European Commission)
Jetzt kommt etwas Problematisches. Der Zoll, das klingt jetzt pervers, geht bei Versand von "gewerblicher Tätigkeit" aus und bei gewerblicher Tätigkeit ist der Empfänger verantwortlich die Steuer abzuführen, sonst begeht er Steuerhinterziehung. Ansatz dürfte sein, wenn die Leute die Ware transportieren, kann der Zoll dich vor Ort kontrollieren und die Steuer eintreiben. Bei Versand würde er keine Grundlagen haben, die Steuer einzureiben.
Hier der Text von Zoll.de
Sendungen von privat an privat
Wenn Sie als Privatperson Alkohol (Spirituosen, aber auch Bier, Schaumwein, Wein etc.), Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren von einer Privatperson im EU-Ausland per Postsendung zugesandt bekommen, gelten die Waren als "gewerblich" bezogen, da Sie die Waren nicht selbst transportiert haben. (Das ist das kritische!!!)
Beispiel
Ein Freund aus Polen schickt Ihnen zum Geburtstag eine Flasche Wodka.
Mit diesem als "gewerblich" geltenden Bezug entsteht immer die jeweilige Verbrauchsteuer, ausgenommen jedoch für Wein, da für Wein in
Deutschland keine Verbrauchsteuer erhoben wird. Bei Beförderung durch die Deutsche Post AG übernimmt diese in der Regel die Abfertigung und Zahlung der Verbrauchsteuern für Sie und stellt Ihnen die Abgaben in Rechnung. Es ist auch möglich, dass die Sendung aussortiert und zu Ihrem zuständigen Zollamt transportiert wird. Sie erhalten dann eine Aufforderung, die Waren dort in Empfang zu nehmen und die Abgaben zu bezahlen. Erhalten Sie die Waren jedoch, ohne dass eine entsprechende Versteuerung stattgefunden hat, werden Sie mit Empfang der Waren Steuerschuldner und müssen unverzüglich eine Steueranmeldung beim
zuständigen Hauptzollamt abgeben.
Falls Sie wissen, dass Ihnen verbrauchsteuerpflichtige Waren von einer Privatperson im EU-Ausland zugesandt werden, müssen Sie den Bezug der Waren außerdem vorab Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzeigen und für die Steuer Sicherheit leisten. Für den Bezug von Wein bestehen diese Verpflichtungen nicht.
.......
Sendungen eines Versandhändlers an privat
Bestellen Sie (telefonisch, per Fax, per Internet etc.) verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol (Branntwein, Bier,
Schaumwein, Zwischenerzeugnisse - z.B. Sherry - und alkoholhaltige Süßgetränke - sogenannte Alkopops), Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren sowie Energieerzeugnisse bei einem gewerblichen Versandhändler im EU-Ausland, so unterliegen die Waren der deutschen Verbrauchsteuer. Daher können die betreffenden Waren erst nach Zahlung der Verbrauchsteuern und ggf. anderer Steuern rechtmäßig an Sie als Käufer ausgeliefert werden.
Beispiel
Sie bestellen eine Flasche Wodka bei einem Versandhändler in Polen.
Im Falle dieses Versandhandels ist die Zahlung der Verbrauchsteuer in Deutschland Sache des Verkäufers. Der Verkäufer hat hierzu eine in Deutschland ansässige Person als Beauftragten zu benennen, der die steuerlichen Pflichten für den Verkäufer in Deutschland wahrnimmt. Ist aus dem Angebot nicht ersichtlich oder aufgrund der Preisgestaltung fraglich, ob der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung der deutschen Verbrauchsteuern nachkommt, sollten Sie den Verkäufer vor einer Bestellung kontaktieren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Ware ordnungsgemäß versteuert geliefert wird. Im Zweifelsfall sollten Sie von einer Bestellung der Waren bei diesem Händler absehen.
Indirekt steckt drin, wenn der Versandhändler es nicht abgeführt hat und es per Versand kommt, geht der Zoll von gewerblichem Versand aus, da man den Whisky ja nicht selbst transportiert hat und damit ist der Empfänger (wie beim privaten Versand) für die Steuer verantwortlich.
Fazit: TWS hat - auch wenn es weh tut - genau genommen Recht. Die ausländischen Versandhändler machen sich das immer einfach und schieben das Problem an den Käufern ab. Wenn keine Kontrolle stattfindet geht die Ware durch. Wenn kontrolliert wird hängt man dran. Und da gab es in Deutschland schon öfter Fälle.
Wie gesagt, wer genaueres wissen will kann mirt ne PN senden.
Leider sind die Verssandhändler wie DPD, UPS, etc. nicht wirklich fit um für kleine Versandhändler als Beauftragter zu fungieren. Wir haben mal versucht das zu beauftragen und obwohl es auf den Webseiten steht kommt da selten was raus. Deshalb habe ich dann diese Dienstleistung für Verssandhändler angeboten. Die großen Konzerne haben da meist eigne Zollabteilungen die das abdecken. Obwohl, wenn man weiß wie es geht und das Hauptzollamt dienstleistungsorientiert ist, kann man das ganz gut handeln. Mein HZA musste sich mit mir da auch erst einarbeiten, aber dann gings wirklich gut.
Slainte
Openmind