Angepinnt Steuerrechtliches zum Thema Whisky / Alkohol

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      Hallo zusammen,

      leider muss ich Euren Optimismus etwas dämpfen. Ich habe das Thema Zollabwicklung für Versandhändler im Internet jahrelang selbst als Beauftragter durchgeführt und durfte mich da tiefer einarbeiten.

      Ja, der Händler im Ausland ist für die Abfuhr der Branntweinsteuer verantwortlich. Dafür braucht er einen Beauftragten, der sozusagen für ihn der Verantwortliche in Deutschland ist und die Zahlungen leistet. Hier gibt es dann entsprechende Dokumentationsanfoderungen für den Beauftragten einzuhalten.
      Wenn der Versandhändler keinen Beauftragten hat (was durchaus nicht selten ist) und die Waren per Post versendet werden, dann kann der Zoll die Ware einbehalten oder der Empfänger muss die Steuer zahlen (plus evtl Strafthemen)

      "Wenn der Verkäufer die Verbrauchsteuer nicht zahlt, können die Waren bei der Lieferung vom Zoll einbehalten werden oder Sie als Käufer aufgefordert werden, die Steuer zu entrichten. Überprüfen Sie, ob der Verkäufer die Verbrauchsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat entrichtet." (Buying goods online coming from within the European Union - European Commission)

      Jetzt kommt etwas Problematisches. Der Zoll, das klingt jetzt pervers, geht bei Versand von "gewerblicher Tätigkeit" aus und bei gewerblicher Tätigkeit ist der Empfänger verantwortlich die Steuer abzuführen, sonst begeht er Steuerhinterziehung. Ansatz dürfte sein, wenn die Leute die Ware transportieren, kann der Zoll dich vor Ort kontrollieren und die Steuer eintreiben. Bei Versand würde er keine Grundlagen haben, die Steuer einzureiben.

      Hier der Text von Zoll.de
      Sendungen von privat an privat

      Wenn Sie als Privatperson Alkohol (Spirituosen, aber auch Bier, Schaumwein, Wein etc.), Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren von einer Privatperson im EU-Ausland per Postsendung zugesandt bekommen, gelten die Waren als "gewerblich" bezogen, da Sie die Waren nicht selbst transportiert haben. (Das ist das kritische!!!)

      Beispiel
      Ein Freund aus Polen schickt Ihnen zum Geburtstag eine Flasche Wodka.

      Mit diesem als "gewerblich" geltenden Bezug entsteht immer die jeweilige Verbrauchsteuer, ausgenommen jedoch für Wein, da für Wein in
      Deutschland keine Verbrauchsteuer erhoben wird. Bei Beförderung durch die Deutsche Post AG übernimmt diese in der Regel die Abfertigung und Zahlung der Verbrauchsteuern für Sie und stellt Ihnen die Abgaben in Rechnung. Es ist auch möglich, dass die Sendung aussortiert und zu Ihrem zuständigen Zollamt transportiert wird. Sie erhalten dann eine Aufforderung, die Waren dort in Empfang zu nehmen und die Abgaben zu bezahlen. Erhalten Sie die Waren jedoch, ohne dass eine entsprechende Versteuerung stattgefunden hat, werden Sie mit Empfang der Waren Steuerschuldner und müssen unverzüglich eine Steueranmeldung beim
      zuständigen Hauptzollamt abgeben.


      Falls Sie wissen, dass Ihnen verbrauchsteuerpflichtige Waren von einer Privatperson im EU-Ausland zugesandt werden, müssen Sie den Bezug der Waren außerdem vorab Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzeigen und für die Steuer Sicherheit leisten. Für den Bezug von Wein bestehen diese Verpflichtungen nicht.

      .......

      Sendungen eines Versandhändlers an privat

      Bestellen Sie (telefonisch, per Fax, per Internet etc.) verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol (Branntwein, Bier,
      Schaumwein, Zwischenerzeugnisse - z.B. Sherry - und alkoholhaltige Süßgetränke - sogenannte Alkopops), Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren sowie Energieerzeugnisse bei einem gewerblichen Versandhändler im EU-Ausland, so unterliegen die Waren der deutschen Verbrauchsteuer. Daher können die betreffenden Waren erst nach Zahlung der Verbrauchsteuern und ggf. anderer Steuern rechtmäßig an Sie als Käufer ausgeliefert werden.

      Beispiel

      Sie bestellen eine Flasche Wodka bei einem Versandhändler in Polen.

      Im Falle dieses Versandhandels ist die Zahlung der Verbrauchsteuer in Deutschland Sache des Verkäufers. Der Verkäufer hat hierzu eine in Deutschland ansässige Person als Beauftragten zu benennen, der die steuerlichen Pflichten für den Verkäufer in Deutschland wahrnimmt. Ist aus dem Angebot nicht ersichtlich oder aufgrund der Preisgestaltung fraglich, ob der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung der deutschen Verbrauchsteuern nachkommt, sollten Sie den Verkäufer vor einer Bestellung kontaktieren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Ware ordnungsgemäß versteuert geliefert wird. Im Zweifelsfall sollten Sie von einer Bestellung der Waren bei diesem Händler absehen.

      Indirekt steckt drin, wenn der Versandhändler es nicht abgeführt hat und es per Versand kommt, geht der Zoll von gewerblichem Versand aus, da man den Whisky ja nicht selbst transportiert hat und damit ist der Empfänger (wie beim privaten Versand) für die Steuer verantwortlich.

      Fazit: TWS hat - auch wenn es weh tut - genau genommen Recht. Die ausländischen Versandhändler machen sich das immer einfach und schieben das Problem an den Käufern ab. Wenn keine Kontrolle stattfindet geht die Ware durch. Wenn kontrolliert wird hängt man dran. Und da gab es in Deutschland schon öfter Fälle.

      Wie gesagt, wer genaueres wissen will kann mirt ne PN senden.

      Leider sind die Verssandhändler wie DPD, UPS, etc. nicht wirklich fit um für kleine Versandhändler als Beauftragter zu fungieren. Wir haben mal versucht das zu beauftragen und obwohl es auf den Webseiten steht kommt da selten was raus. Deshalb habe ich dann diese Dienstleistung für Verssandhändler angeboten. Die großen Konzerne haben da meist eigne Zollabteilungen die das abdecken. Obwohl, wenn man weiß wie es geht und das Hauptzollamt dienstleistungsorientiert ist, kann man das ganz gut handeln. Mein HZA musste sich mit mir da auch erst einarbeiten, aber dann gings wirklich gut.

      Slainte
      Openmind
      Macht sich der ausländische Händler denn strafbar, wenn er die Ware vor dem Export nicht ordnungsgemäß versteuert? Ich lese überall nur "er sollte versteuern, ansonsten wird der Empfänger zur Kasse gebeten"... ?(
      Whisky-Journal - von, über und wegen Whisky

      Suche:
      - SMWS 38.xxx (Caperdonich)
      - Caperdonich 24yo Whiskykanzler Uncollectable Collection
      - Caperdonich 36yo Douglas Laing Cask DL4945 und Cask DL4947
      Bei meiner Frage ging es explizit um die Bestellung innerhalb der EU. Dass es außerhalb so wie beschrieben läuft, war mir klar. Innerhalb der EU ist es mir aber nicht klar, da auch hier unterschiedliche MwSt.-Sätze und Branntwein-Steuersätze existieren.

      Von daher wäre es sinnvoll, getrennt zu betrachten, ob der Händler innerhalb der EU, z.B. in NL, oder aber außerhalb, z.B. CH, sitzt.
      Am besten löst dieses Problem The Whisky Exchange.
      Hier werden die britischen Steuern runtergerechnet und dann eine Rechnung mit deutschen Steuern ausgewiesen.
      Bei den Benelux-Ländern - die 21% Steuern erheben anstatt 19% - müsste somit die Rechnung rund 2% niedriger ausfallen als der überwiesene Betrag. Hab ich aber in all den Jahren noch nie erlebt. Und bei den paar Euro mir auch noch nie einen Kopp drüber zerbrochen.
      Gesehen. Bestellt. Bezahlt. Angekommen. Aufgerissen. Leer. Fertig.
      Ansonsten habe ich die Erfahrung innerhalb dder EU gemacht: Läuft. Noch nie mit irgendeinem Händler Probleme gehabt.
      Einziges Manko: Die Verlässlichkeit ins Bezug auf guten Transport. Hier sind DHL und Hermes nicht grade rümliche Kandidaten für ein sicheres ankommen.
      Aber das haben die in NL, B und co. schon raus. So sicher wie ich von da eingepackte Flaschen bekomme. Hammer!
      Respekt für den Aufwand dieser absolut sicheren Versandverpackungen/ -einpackungen.
      Da kann sich mancher in D eine fette Scheibe von abschneiden....

      Edith sacht grade: Auch die Schweizer, Schweden, Dänen und Japaner packen saugut und bruchsicher ihre Pakete!
      Gründungsmitglied und Namensgeber der "Pangalaktischen Whiskygurgler"

      "Am Ende wird alles gut. Ist es nicht gut, ist es nicht das Ende"

      Unbekannt
      ich darf mich grad mal selbst zitieren :

      cairdean schrieb:

      Damit hat der Besteller nichts zu tun und trägt keinerlei Verantwortung dafür, dass der Händler die Verbrauchssteuer abführt - dieser ist also nicht zuerst, sondern ausschließlich in der Pflicht. Hatte diesbezüglich mal beim Zoll angefragt :

      In die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 26.01.2012 habe ich die für Verbrauchsteuerfragen zuständige Bundesfinanzdirektion Südwest eingebunden. Von dort wurde zwischenzeitlich bestätigt, dass für die steuerrechtliche Abwicklung des Versandhandels ausschließlich der Versandhändler in dem anderen EU-Mitgliedstaat bzw. eine von dem Versandhändler beauftragte Person mit Sitz im deutschen Steuergebiet zuständig ist. Dies schließt die Zahlung der im Versandhandel entstehenden Verbrauchsteuern ein. Ein Ausschluss dieser Verpflichtung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers ist rechtlich unwirksam.



      Bitte sauber unterscheiden :

      Versand privat an privat : durch die Tatsache, dass die Ware mit einem gewerblichen Dienstleister versendet wird, wird die gesamte Transaktion vom Zoll als gewerblich eingestuft und steuerpflichtig. Für die Zahlung der Steuer ist der Empfänger der Sendung verantwortlich. Da kein einziges EU-intern versandtes Paket zollseitig behandelt wird, bringt es der Paketdienst so selbstverständlich an die Haustür wie ein innerdeutsches Paket. Will sich der Empfänger korrekt verhalten, fährt er mit dem Paket zum Zollamt und deklariert.

      Versand gewerblich an privat : siehe oben - niemand anders als der ausländische Händler (oder sein Beauftragter in Deutschland) ist für die steuerliche Abwicklung verantwortlich. Es ist nicht mehr als eine freundliche Bitte der Finanzbehörden, sich beim ausländischen Händler zu vergewissern und von einer Bestellung abzusehen, wenn Zweifel an der korrekten Abwicklung bestehen. Ich bin ja auch nicht verpflichtet, vor einer Bestellung bei einem inländischen Versandhändler anzufragen, ob er seine Steuern und Abgaben ordnungsgemäss entrichtet. Und der gewerbliche ausländische Versandhändler wird nicht zum Privatier, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt, weshalb ich auch nicht sehe, wieso der Empfänger (wie bei der privaten Sendung) zum Steuerschuldner werden soll.

      Das Problem ist, dass man zwar die MwSt / EUSt innerhalb der EU vereinfacht am Sitz des Händlers abführt, die Verbrauchssteuern aber am Sitz des Verbrauchers - ein steuer- und zollrechtlicher Unsinn, den weder die betroffenen Versandhändler noch die Finanz- und Steuerbehörden wirklich bewältigt und kontrolliert bekommen.

      @ hydrou : in allen Beiträgen hier geht es um die Problematik innerhalb der EU. Sendungen von ausserhalb der EU werden generell durch den Zoll abgefertigt und i.a. dann gegen Zahlung der Steuern und Abgaben im zuständigen Zollamt herausgegeben - bei vollständiger Dokumentation und Deklaration in den Sendungsbegleitpapieren wird auch schonmal an die Haustür geliefert, wobei man seine Abgaben über den Versanddienstleister entrichtet.


      "The nobility show themselves very great before strangers; they ply you briskly with drink;
      for its their way of showing you'r welcome, by making you drunk"


      Thomas Kirke, during his travels around Scotland in 1679

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „cairdean“ ()

      @cairdean
      Dann gehen da unsere Meinungen etwas auseinander. Die Versandart ist da das Interessante, IMHO und nach Aussage des Zolls. Das hab ich in mehrern Terminen breit getreten.
      Ist zwar komisch die Regelung aber gut. Klar sagt der Zoll, dass das beim Versandhändler das Thema ist, aber er sagt nicht was passiert wenn die Kontrolle beim Empfänger auftaucht.

      Das Thema der Paketlaufzeit ist eh für den Zoll schwierig aber nichts desto trotz.

      Openmind schrieb:

      Klar sagt der Zoll, dass das beim Versandhändler das Thema ist, aber er sagt nicht was passiert wenn die Kontrolle beim Empfänger auftaucht.

      Mal so gefragt. Ist denn der Zoll in diesem Zusammenhang schon einmal bei jemanden zu Hause zwecks Kontrolle aufgetaucht?

      SSMC No. 42 schrieb:

      Bei den Benelux-Ländern - die 21% Steuern erheben anstatt 19% - müsste somit die Rechnung rund 2% niedriger ausfallen als der überwiesene Betrag. Hab ich aber in all den Jahren noch nie erlebt. Und bei den paar Euro mir auch noch nie einen Kopp drüber zerbrochen.
      Gesehen. Bestellt. Bezahlt. Angekommen. Aufgerissen. Leer. Fertig.

      Wenn ich mich richtig erinnere, rechnet Drankgigant, wenn man als deutscher Kunde eingeloggt ist, auf 19% runter und weist dies auch aus.

      Ahab schrieb:

      Mal so gefragt. Ist denn der Zoll in diesem Zusammenhang schon einmal bei jemanden zu Hause zwecks Kontrolle aufgetaucht?

      Nö, jedenfalls bei mir nicht, auch wenn Whisky-Pakete von mir schon vom Zoll bearbeitet worden sind.


      Sláinte!
      Martin


      I love to sing, and I love to drink whisky.
      Most people would rather listen to me drinking whisky. :prost:

      Lossemer Whiskyfreunde - die dunkle Seite des Malt! (sacht Dietmar) ;) :slainte:


      Ich gebe was ab: FT-Reste & Samples

      art-bett schrieb:

      Wie lange kann man belangt werden, wenn der gewerbsmäßige Händler aus dem Ausland seine Verpflichtung zur Steuerabgabe nicht entgegen kommt oder gekommen ist ?


      Gar nicht.

      Wenn der Kanzler (mal ganz fiktiv) seine Steuern nicht bezahlt, kommt auch niemand zu mir und kassiert, weil ich da was bestellt habe. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll ich also dafür belangt werden, wenn ein Versender im EU-Ausland seinen Pflichten nicht nachkommt ?

      Meine Pflicht ist es, privat aus der EU erhaltene Sendungen, die der VSt unterliegen, nachträglich anzumelden. Meine Pflicht ist es ebenso, für alle Sendungen von außerhalb der EU VSt und EUSt zu zahlen.

      Mein Pflicht ist es NICHT, die VSt für von gewerblichen Händlern aus der EU erhaltene Sendungen abzuführen.

      EDIT : wenn man allerdings weiß, dass ein sagen wir polnischer Versandhändler (mal ganz fiktiv) sich einen Sch...dreck um die Entrichtung der VSt im Empfängerland kümmert und man mit diesem Wissen dort trotzdem wiederholt bestellt, kann ich mir u.U. vorstellen, dass man für die deutschen Finanzbehörden interessant wird, so in Richtung Mithilfe zur Steuerhinterziehung ... mal ganz fiktiv


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      Thomas Kirke, during his travels around Scotland in 1679

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „cairdean“ ()

      Wesentlich häufiger werden vermutlich jedoch üble Verletzungen bei der alternativen Nutzung des Vorwerk Staubsaugers "Kobold" vorgekommen sein. :ups: :D

      Und wenn ich dann die Wahrscheinlichkeit und deren Folgen abwäge ... würde ich mich wohl eher trauen, mir eine Pulle Whisky aus der EU zuschicken zu lassen. :D
      Das Leben ist zu kurz für schlechten Alkohol! :slainte:

      Komm, wir essen Opa! ...Immer beachten: Satzzeichen können Leben retten!!!...



      OT [Start]:

      Ahab schrieb:

      Greifst Du da auf persönliche Erfahrungswerte zurück?

      Ich könnte Dir da jetzt persönliches Bildmaterial zwecks Feldforschung zur Verfügung stellen ... aber ich bin mir sicher: DAS wollen wir beide nicht! :D

      Nur soviel: Wir haben zu Hause einen gaaanz langen Ansaugstutzen ... am Staubsauger.
      Man(n) weiß ja nie ...

      Wie heißt es so schön:"Vorsichtig iss die Mutter mit der Porzelanspitze ... äh... -kiste!" :ups: :D
      OT[Ende]
      Das Leben ist zu kurz für schlechten Alkohol! :slainte:

      Komm, wir essen Opa! ...Immer beachten: Satzzeichen können Leben retten!!!...



      Gerade erreicht mich - nach etwas Wartezeit - doch noch eine Mail aus der Schweiz.

      Daher doch kurz bitte nochmal zum Thema 'Whisky/Rum' aus der Schweiz, per DHL.
      Jede Flasche kostet 79 CHF. Ich suche eine legale und korrekte Lösung.

      Hier die Mail aus der Schweiz:
      Danke fur die anfrage und Interesse. Nach Abklärung wir können von unsere Seite (Schweiz) das schicken mit DHL.

      Es wird kosten 63 CHF fur 11 kg. (6 Flaschen) oder 83 CHF fur 12 Flaschen fur DHL.

      Sie müssen abklären mit Deutsche Zoll was sie darf importieren und was fur kosten wird's geben. Ich weiss die Monopol gebühren in DE sind viel Tiefer als in der Schweiz.

      Die Andere option ist wann sie haben eine Bekanntschaft in die Schweiz wo wir kann das senden. Dann ist porto gratis ab 150 CHF. Velleicht sie konnen das dann abholen in Basel bei ein Bekannten?


      Kann mir hier bitte jemand Auskunft geben?

      Wenn das Ganze zu kompliziert und teuer wird, hake ich es ab.
      Daher will ich gar nicht lange irgendwo 'Offizielle' nervös machen.

      Und wie gesagt, ich würde gerne wissen 'wie es ehrlich geht'.

      Vielen Dank!
      Früher war mehr Signatur.

      cairdean schrieb:

      bestellen und zusenden lassen, wird wahrscheinlich dem Zoll übergeben, also beim nächsten Zollbüro die Abgaben entrichten und mitnehmen - fertig

      Details : zoll.de


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      Thomas Kirke, during his travels around Scotland in 1679
      Danke, Marco, das klingt einfach :rauf:

      Bei den Kosten blicke ich noch nicht ganz durch...

      Alkohol selbst (6*79 CHF) + 63 CHF oder (12*79 CHF) + 83 CHF
      ./. der 8% Mehrwertsteuer der Schweiz
      zzgl. Zollsatz (wie hoch ist der bei Alkohol??????)
      zzgl. Branntweinsteuer von ca. 13€ pro Liter reinem Alkohol
      zzgl. der deutschen Umsatzsteuer von 19%
      weitere Kosten??????

      Ist das so richtig? Ich bitte um Ergänzung.

      Vielen Dank!
      Früher war mehr Signatur.
      OT[on]

      Living_Bottle schrieb:

      Sie müssen abklären mit Deutsche Zoll was sie darf importieren und was fur kosten wird's geben. Ich weiss die Monopol gebühren in DE sind viel Tiefer als in der Schweiz.

      Die Andere option ist wann sie haben eine Bekanntschaft in die Schweiz wo wir kann das senden. Dann ist porto gratis ab 150 CHF. Velleicht sie konnen das dann abholen in Basel bei ein Bekannten?


      Sicher, dass das Schreiben aus der Schweiz kommt? So oder so ähnlich hören sich immer die Emails an, wenn ich "mal wieder" ein paar Millionen geerbt oder gewonnen habe ... :ups: :D
      OT[off]
      Das Leben ist zu kurz für schlechten Alkohol! :slainte:

      Komm, wir essen Opa! ...Immer beachten: Satzzeichen können Leben retten!!!...