Verkauft nur Flaschen ohne Verschlusskappe

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      und mir ging es auch darum, dass selbst eine geschlossene kapsel, die dem kritischen blick eines erfahrenen whiskyauktionators standgehalten hat, keine garantie für den echten inhalt ist. außerdem ist die wahrscheinlickeit, dass der käufer einer offenen flasche ihren inhalt kurz nach dem kauf auch probiert, wesentlich höher als bei einer noch fest verkapselten raren flasche...

      Glenturretsyndrom schrieb:

      mmmh, ich denke schon, die hätten was dagegen, wenn unkontrolliert gezuckerter Urin in Macallan-Flaschen als ein Whisky aus ihrem Hause verkauft werden sollte.


      also ich traue selbst den jüngsten frisch begeisterten single malt fans heutzutage noch zu, DIESEN unterschied trotz eines sehr beindruckenden labels noch erkennen zu können. das müsste sich also bei ebay an den entsprechenden bewertungen erkennen lassen...
      "Smells like wet roses on a tuesday morning... who needs this bullshit?" Jim McEwan in dieser TV-doku:
      Flüssiges Gold - Die Schotten und ihr Whisky - Doku, ARD/NDR, 2004 - YouTube

      Eggi schrieb:

      Hobbit schrieb:

      Goth schrieb:

      portellen1983 schrieb:



      Und was hat denn eigentlich unser Jurist bewirkt? :tired:


      Das wird er wohl selbst gewesen sein...


      Nein, ist er nicht. Ich würde euch bitten von solchen Unterstellungen abzusehen. Grinzz ist "drüben" ein angesehener User


      Das sehe ich auch so wie Hobbit! Und der Grad zwischen einer Vermutung und einer Unterstellung ist ziemlich dünn!

      Hallo zusammen!
      Zunächst: Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst melde. Ich habe dieses Forum aus Zeitgründen sehr selten (naja, eigentlich gar nicht ) besucht.
      Dann: Nein, ich selbst bin nicht der Verkäufer dieser Flaschen gewesen. Aber ich fasse das auch nicht als Unterstellung auf

      Zur Sache: Offiziell habe ich (als Anzeigenerstatter) nichts mehr von der Sache gehört. Inoffiziell habe ich aber erfahren, dass das Verfahren gegen den Verkäufer eingestellt wurde. Das kann mehrere Gründe haben.
      Ginge man davon aus, dass das Konto gehackt wurde, ist es "sauschwer" einen Täter zu ermitteln. Meist hinterlassen solche Leute keine Spuren, die auf ihre realen Identitäten hinweisen.
      Im "moneymaker-Fall" hingegen sieht es für mich eben nicht nach einem typischen gehackten Account aus. Zudem scheinen die Flaschen ja auch tatsächlich versendet worden zu sein (wenn auch mit fragwürdigem Inhalt).
      Ich kann also nur mutmaßen, dass hier der Täter ermittelt worden ist und man ihm nicht viele Betrügereien wirklich nachweisen konnte. Das würde dann eine Einstellung z.B. nach § 153a StPO rechtfertigen; wobei er eine Auflage (meist: Geldzahlung oder Arbeitsstunden, auch möglich: Schadenswiedergutmachung) zu erfüllen hätte.

      Mehr Infos kann ich leider nicht beisteuern. Da ich selbst nicht Geschädigter bin (ich habe ja nix bei ihm gekauft), werde ich wohl keine weitere Mitteilung erhalten. Akteneinsicht kann ich ebenfalls nicht nehmen.
      Ob diese Anzeige die Welt besser gemacht hat? Wahrscheinlich nicht.
      Ob es das dennoch wert war? Ich denke ja!

      Viele Grüße,
      Grinzz

      P.S. Ich werde mal versuchen mich auch hier öfter zu melden. Es gibt ja offenbar einen "Ruf" zu verteidigen