Paypal-Käuferschutz wird ausgehebelt durch BGH

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      Paypal-Käuferschutz wird ausgehebelt durch BGH

      BGH-Entscheidung: Verkäufer dürfen Paypal-Käuferschutz umgehen - FOCUS Online
      BGH kippt Paypal-Käuferschutz - Herber Schlag für Online-Shopper -
      Ratgeber -
      Bild.de

      Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes laut BGH möglich

      EDIT: Da unglücklich formuliert, hier die Korrektur von weiter unten:
      Rein formell ist damit aber der aktuelle Paypal-Käuferschutz erst mal ausgehebelt und Ebay muss nun etwas an den AGB ändern, außer es will im Grauen stehen. Ich sehe da durchaus ein Recht zu, so wie die Richterin es formuliert hat. Ist eben eine schwierige Grundsatzfrage, wem hier das Vertrauen mehr überlassen wird.

      Muss man mal abwarten was das weiterhin in konkreten Fällen bedeutet und wie Ebay als Mutter darauf reagiert.
      Grüße,
      Robin

      Whiskybase: LiquidThoughts

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „GratWanderer“ ()

      GratWanderer schrieb:

      BGH-Entscheidung: Verkäufer dürfen Paypal-Käuferschutz umgehen - FOCUS Online
      BGH kippt Paypal-Käuferschutz - Herber Schlag für Online-Shopper -
      Ratgeber -
      Bild.de


      Ziemlich ärgerlich, gerade da ich jetzt in 2 Jahren mehrmals Probleme auf Ebay hatte und das mit Abstand eklatanteste ein Betrug um 500,- war. Dieser fand aber eben per Überweisung statt, deshalb schwor ich mir nur noch bei Paypal-Möglichkeit etwas bei ebay & Co zu schießen, jetzt ist selbst das fragwürdiger geworden.

      Muss man mal abwarten was das weiterhin in konkreten Fällen bedeutet und wie Ebay als Mutter darauf reagiert.


      Naja da steht ja schon auch ganz klar drin, dass der Verkäufer sich das erst einklagen muss. Also bleibt es erstmla dabei das Paypal das Geld einfriert. Und ich finde es auch richtig so. Denn auch Verkäufer müssen die Chance haben sich gegen Betrüger zu wehren. Folgender Fall ist bei mir passiert: Ein Kunde hat bstellt und seine Ware Nachweislich bekommen. Allerdings hatte er seine Rechnung verlegt. Anstelle direkt an mich eine Email zu schicken, dass ich ihm eine neue schicken möge, hat er den Käuferschutz angemeldet und das Geld war erstmal für Wochen futsch. Dagegen muss man doch vorgehen können...

      GratWanderer schrieb:

      Ziemlich ärgerlich,


      Warum ist das ärgerlich? Dass Paypal nicht über dem Gesetz steht, war doch klar und sein Geld kriegt doch der Käufer auch erstmal wieder. Wenn das dem Verkäufer nicht passt, muss er klagen. Das finde ich total richtig. Stell Dir doch mal vor Du bist der Verkäufer....

      Beste Grüße,
      pikesandmalts
      Wir alle sind Deutschland! (Jo Gauck)
      Toleranz ist die wichtigste Tugend einer jeden Gesellschaft! (eigene Meinung)
      Durchaus, rein formell ist damit aber der aktuelle Paypal-Käuferschutz erst mal ausgehebelt und Ebay muss nun etwas an den AGB ändern, außer es will im Grauen stehen.
      Ich sehe da durchaus ein Recht zu, so wie die Richterin es formuliert hat. Ist eben eine schwierige Grundsatzfrage, wem hier das Vertrauen mehr überlassen wird.

      @pikesandmalts
      Ja, das ziemlich ärgerlich war unglücklich formuliert. Oft folgt auf sowas aber noch einiges Gerangel, wie gesagt ist das interessante jetzt die Reaktion.
      Grüße,
      Robin

      Whiskybase: LiquidThoughts

      Edith sacht: Ich war hier beruflich etwas abgelenkt und habe verspätet auf "Absenden" gedrückt. Insofern ging es schon bei meinen Vorschreibern in diese Richtung:
      ***
      Ich habe jetzt nur mal kurz den Bild- Artikel überflogen. Meines Erachtens sind da Aussagen auch missverständlich bzw. fälschlich verallgemeinert. (Wen wundert´s? :zwinker: )

      Im Prinzip kann man aus dem ersten Fall ... wenig überraschend ... lediglich schließen, dass Paypal nicht in der Lage ist, geltende Gesetze zu verändern.

      In diesem Fall die Frage nach dem Versandrisiko, welche sich danach unterscheidet, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkauf handelt (nachzuschlagen im BGB und/oder bei Ebay). In dem betreffenden Fall ist vielleicht etwas tricky, dass eine GbR nicht zwangsläufig eine OHG ist und somit ein privater Verkäufer sein kann.

      Ansonsten:
      Bereits in den AGBs von Paypal kann man lesen:
      "6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz."

      Mit anderen Worten: Jegliche Entscheidung über Gewährung des Käuferschutzes betrifft lediglich das Innenverhältnis zwischen dem Nutzer und Paypal.

      Der rechtliche Anspruch des Privatverkäufers bleibt davon unberührt. Er hat lediglich das Problem, dass er hinter dem ihm zustehenden Geld "hinterher rennen muß", sprich das Klagerisiko tragen muss. (Inklusive dem Risiko, dass die Gegenseite falsche Identitätsangaben gemacht hat, vielleicht zahlungsunfähig ist u. s. w. ...)

      Eigentlich nüscht Überraschendes. Wenn man etwas daraus ziehen will, dann nochmals die Bekräftigung, dass man als privater Verkäufer möglichst Paypal als Zahlungsoption meidet.
      Das Leben ist zu kurz für schlechten Alkohol! :slainte:

      Komm, wir essen Opa! ...Immer beachten: Satzzeichen können Leben retten!!!...



      Hi,

      also ich hab in dem Zusammenhang einen anderen Bericht gelesen und hier wurde klar formuliert, dass nur aufgrund des Nichtgefallens der Ware eine Rückerstattung nicht automatisch gewährleistet wird. Zudem wurde auch darauf hingewiesen, dass bei nicht versichertem Versand und Verlust des Päckchens keinerlei Käuferschutz existiert, da hier der $447 des BGB zieht.