Laut dem EU-Generalstaatsanwalt besteht die Möglichkeit der Irreführung von Verbrauchern. Folge wäre ein Verbot von derartigen Namen außerhalb Schottlands. Anlass ist ein Verfahren der SWA gegen die Glen Buchenbach Brennerei aus dem Schwabenländle.
Moneyquote:
Ganzer Artikel bei SpOn
Moneyquote:
Das Hamburger Landgericht hatte den EuGH um Klärung gebeten und darauf verwiesen, dass nicht nur schottische, sondern auch Whiskys aus Kanada, Irland oder Deutschland den Namen "Glen" tragen.
Laut Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe setzt das Verbot eines Produktnamens nicht zwingend klangliche oder visuelle Ähnlichkeiten mit einer in der EU geschützten geografischen Angabe voraus. Das Landgericht Hamburg müsse deshalb prüfen, ob "ein europäischer Durchschnittsverbraucher" in diesem Fall sofort an "Scotch Whisky" denke.
Zusätzliche Informationen auf dem Etikett spielten keine Rolle.
Ganzer Artikel bei SpOn