Whisky Walter wegen Ebay Verkauf abgemahnt
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
-
-
-
Dreimal angesetzt,
ich belasse es bei
Brave new world
Achtung Ironie enthalten
Dann besuche ich Abmahner halt "persönlich"
Ironie off`Sláinte linus
Lounge und Bar geöffnet
"Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E.Kästner)
"Die Hoffnung ist das wichtigste Organ und daher das größte." -
Mark Renton schrieb:
Ich finde diese kurze Übersicht, stellvertretend für die zig Quellen im Netz, für Sammler ganz hilfreich.
Eine kurze Übersicht kann auch zu kurz sein. In diesem Fall ist sie sogar teilweise falsch.
Wenn ich so oft Whisky verkaufe, dass ich gewerblich tätig bin (und das kann auch bei einer größeren Sammlungsauflösung über längere Zeit angenommen werden), bin ich gerade nicht mehr privat tätig und damit ist die 1 Jahresfrist für die Einkommensteuer nicht mehr von Bedeutung.
Die Gewerbepflicht knüpft auch nicht an die 1-Jahresfrist an, sondern an das Merkmal der nachhaltigen Tätigkeit.
PS: Wenn der Walther dieser Internetauskunft gefolgt wäre, dann hätte er auch nach deren Inhalt nichts zu befürchten gehabt.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „cleaver“ ()
-
-
-
Farsund schrieb:
Toddy schrieb:
Das schlimme daran ist, dass sich der Abmahner in unseren Kreisen bewegt und selbs Spirituosen verkauft.
Die Frage stellt sich wie walter die Flaschen verkauft hat. Wenn er die einzeln verkauft hat kann das Gesetz ihm gewerblichen Handel vorwerfen, wenn er das als Konvolut oder in größeren Paketen gemacht hat, dann nicht.
Bei Sammlungsverkauf ist es sicher besser über Krüger zu gehen als über Ebay, da hier die Verkäufer nicht angezeigt werden.
Müßte Krüger nicht auch, nach „freundlicher“ Aufforderung durch irgendein FA, seine (deutschen) Verkäufer offen legen? Oder kann er das verweigern?
Wenn ich Herrn Krüger richtig verstanden habe, ist er seit dem 1.1.2019 quasi sogar verpflichtet, eine Meldung an das Finanzamt (welches?!) zu machen, wenn der Verdacht bestehen könnte, dass Verkäufe gewerblich sein könnten. Sonst muss er nach neuer Regelung die 19% Ust. abführen.
(Ich hoffe, dass ich das so richtig wiedergegeben habe. Ist aus der Erinnerung von vor einigen Monaten.) -
-
-
-
-
-
Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende
Woody Allen -
Wenn ich Sinn für Geschäftliches hätte und Dennis wäre, würde ich mir den Namen „Whisky-Walter“ schützen lassen und daraus irgendeine Art von (Whisky?)-Geschäft machen. Zumindest könnte man sich schon mal die Domän whiskywalter.de sichern
Kostet ja nicht die Welt. -
-
-
-
-
-
'Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein'
Humphrey Bogart
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0