DHL Frage Paket Verlust

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      DHL Frage Paket Verlust

      Mal eine Frage , wenn ein versichertes Paket verloren geht haben ja 2 Leute den Schaden ,Wie ersetzt DHL den Wert des Pakets ?
      im konkreten Fall /Flaschenwert XXX .Bekommen dann Versender und Empfänger beide XXX oder bleibt einer auf dem Schaden sitzen
      und wie sieht es mit der Nachweispflicht aus wenn man keine Rechnung hat , man kann ja nicht alles ewig aufheben ???
      Nachweis über Kontoauszug, was man dem Verkäufer bezahlt oder eben bekommen hat. Und es werden auch Screenshots oder Links zu Shops akzeptiert, wo es die Flasche noch gibt. Als Nachweis über den Wert.
      Hatte ich erst letztens, mit nem Laphie. Dauert aber Wochen und erst nach Drohung nen Anwalt einzuschalten, war es auf einmal am nächsten Tag bearbeitet und ne Woche später war die Kohle aufm Konto.
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      An deiner Stelle wäre ich froh, das es verschwunden ist und nicht zu Bruch ging. Irgendwie muss die Flasche ja bezahlt worden sein (Paypal oder Bank). Also einen Screenshot von dem gezahlten Betrag machen und falls noch vorhanden, den Schriftverkehr mit dem Käufer an DHL übermitteln.
      DHL möchte dann natürlich noch den Einlieferungsbeleg sehen, wobei das schon ziemlich dreist ist.

      Wenn alles soweit nachweisbar ist, bekommst du den Wert der Flasche ersetzt, bzw max 500€

      Viel Erfolg :rauf:
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      Verlust hatte ich auch schon. Da ist es wirklich wichtig, dass der Wert unter 500€ ist, da man anscheinend nur etwas verschicken darf, dass auch unter den 500€ wert ist. Wie es ist wenn der Wert darüber liegt wage ich nur zu vermuten. Dhl drückt sich da bestimmt. Bei Bruch ist das ja bekannt, dass DHL nicht zahlt. Auch das hatte ich schon uns das war sehr sehr ärgerlich.

      Ich wünsch dir alles Gute mit der Versicherung. Ist ja eh eine reine Verlustversicherung.
      WB-Whishlist: Klick


      bowi schrieb:

      Das Problem ist der Kaufbeleg der Flasche , den ich nicht mehr habe ,... :yes:

      Wenn ich den Sachverhalt richtig aufgefasst habe, geht es hier um eine Flasche, die von Dir (?) an den angedachten Empfänger des nun verschwundenen Pakets verkauft wurde.

      Aus meiner Laiensicht denke ich, dass da lediglich der zwischen Euch vereinbarte Kaufvertrag entscheidend ist und nicht der Kauf, der Dir ursprünglich das Eigentum an der nun verschwundenen Pulle verschafft hat. Das Fehlen jenes Kaufbelegs sollte also eigentlich kein Problem darstellen.
      Das Leben ist zu kurz für schlechten Alkohol! :slainte:

      Komm, wir essen Opa! ...Immer beachten: Satzzeichen können Leben retten!!!...



      Jap, wenn das Paket verschwunden ist, kann man hier ziemlich gut nachweisen, was der Empfänger überwiesen hat :)

      Wenn die Flasche bricht, ist das Problem ne ganz andre Hausnummer - da windet sich die Versicherung bis sie raus ist :(
      Alle wünsche werden gut um den gesund zu sein :wh2:

      "Always do sober what you said you'd do drunk. That will teach you to keep your mouth shut."
      - Ernest Hemingway
      Zuerst wirst du einen Nachforschungsauftrag machen müssen, damit endgültig geklärt werden kann, ob das Paket verschwunden ist.

      Hier mal der Link dazu:

      Nachforschungsauftrag

      Wenn dann klar ist, dass dein Paket wirklich nicht mehr gefunden werden kann, dann bekommst du die Kohle gegen Nachweis einer Zahlung (in deinem Fall PayPal). Da ich nicht weiß,ob dein Paket mehr als 500 Flocken wert war kann ich dir auch nix zur Aussicht auf Erfolg der Erstattung sagen.
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      Hier ein kleines Beispiel zu DHL:

      Ich habe eine Flasche Macallan 12 y und eine Flasche Macallan 70 Proof verkauft.
      Dummerweise hab ich die Flaschen beim senden vertauscht.
      Die 12 y kam an und natürlich die Reklamation. Die 70 Proof wurde laut Sendungsstatus abgegeben.
      Nun hat aber der Empfänger des 70 Proof einen Nachweis, dass er nicht zu Hause war und die Flasche gar nicht abgegeben werden konnte.
      Das war am 30.05. Ich habe dann an DHL geschrieben einen Brief erhalten, nochmal geschrieben, DHL bat nochmals um das Einreichen der Unterlagen (warum denn nochmal???) Zwischendrin eine Anzeige erstellt und vor drei Wochen das letzte Schreiben abgeschickt...ohne Reaktion seitens DHL.
      Nun muss wohl leider der Anwalt eingeschaltet werden.

      Laut unserer Post im Dorf ist das Standard bei DHL da 7 von 10 Personen das nicht machen und somit keine Versicherungssumme ausbezahlt werden muss.

      DHL ist bei reklamationen der letzte Saftladen

      Toddy schrieb:

      Hier ein kleines Beispiel zu DHL:

      Ich habe eine Flasche Macallan 12 y und eine Flasche Macallan 70 Proof verkauft.
      Dummerweise hab ich die Flaschen beim senden vertauscht.
      Die 12 y kam an und natürlich die Reklamation. Die 70 Proof wurde laut Sendungsstatus abgegeben.
      Nun hat aber der Empfänger des 70 Proof einen Nachweis, dass er nicht zu Hause war und die Flasche gar nicht abgegeben werden konnte.
      Das war am 30.05. Ich habe dann an DHL geschrieben einen Brief erhalten, nochmal geschrieben, DHL bat nochmals um das Einreichen der Unterlagen (warum denn nochmal???) Zwischendrin eine Anzeige erstellt und vor drei Wochen das letzte Schreiben abgeschickt...ohne Reaktion seitens DHL.
      Nun muss wohl leider der Anwalt eingeschaltet werden.

      Laut unserer Post im Dorf ist das Standard bei DHL da 7 von 10 Personen das nicht machen und somit keine Versicherungssumme ausbezahlt werden muss.

      DHL ist bei reklamationen der letzte Saftladen


      Das sollte nun langsam jeder hier wissen,dafür sind sie führend in Ausreden und vorgedruckten Antwort schreiben.
      Wenn man sich die Mühe macht die AGB zu lesen kommt man zu Schluß (also ich!)
      DHL ist zuständig Filialen und Stützpunkte zu betreiben und Paket sprich Sendungen anzunehmen,
      Leute sprich Angestellte zu bezahlen die Paket /Sendungen an dem Empänger abzugeben.
      Alles was zwischen diesen zwei Faktoren liegt, damit haben die (DHL) nichts zu tun.
      Amen
      `Sláinte linus

      Lounge und Bar geöffnet
      "Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E.Kästner)
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