Auswirkungen Brexit

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      Gespannt auf die ersten Berichte bin ich auch, und ob das alles (noch) unterschiedlich und wie gehandhabt wird ?

      In diesem Sinne begrüße ich dich gleich mal bei uns, Christian. :rauf:

      P.S. Meinen vorläufigen IST Zustand meiner 3 ersteigerten Flaschen bei der SWA könnte
      ich schon mal durchgeben..... auch ich werde berichten. :yes:
      Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende
      Woody Allen
      Am 18.01.2021 habe ich bei The Rare Malt Whisky Company eine Flasche bestellt.
      Auf der Rechnung ausgewiesen und überwiesen habe ich zunächst nur den im Shop angegeben Preis zzgl. 15,00 GBP Versand.
      Anders als früher, wurden keine britischen Steuern abgezogen und deutsche Steuersätze addiert.
      Das Paket wird von UPS befördert und ist am 22.01.2021 in Stanford-le-Hope eingetroffen. Also dürfte es bald über den Kanal gehen.
      Die Lieferung ist für kommenden Dienstag vorgesehen. Ich schreibe dann gerne, wie es weiter verlaufen ist.

      christian79 schrieb:

      Wow, vielen Dank für die Ergänzung, das wusste ich garnicht bzgl. Umsatz muss steuerbar in Deutschland sein. Ist das nur in Deutschland so? Ich weiß von taiwanesischen Freunden, dass dort defitinitv auch die Mwst. (also Einfuhrumsatzsteuer) anfällt wenn ich da mal privat eine Flasche hingeschickt habe und zwar in der Höhe des von mir angegebenen Warenwertes.


      Das ergibt sich aus der Logik der Umsatzsteuersystematik:
      1. Die Umsatzsteuer ist dem Wesen nach eine Verbrauchersteuer, da sie immer auf den Endverbraucher abgewälzt wird. Dies führt dazu, dass ein Privatverkauf (ohne dass der Verkäufer etwa durch die Häufigkeit von Einzelverkäufen als Händler einzustufen ist!) regelmäßig umsatzsteuerfrei bleibt, da der Verkäufer die Umsatzsteuer bei seinem Einkauf ja bereits komplett getragen hat und sie demzufolge auch kein zweites Mal für den gleichen Gegenstand entstehen kann. Der Begriff Verbrauchersteuer besagt nämlich nicht, dass der Gegenstand auch im physischen Sinn "verbraucht" gewesen sein muss.
      2. Gleiches gilt für die Einfuhrumsatzsteuer, allerdings muss man sich dabei zunächst im Klaren sein, weshalb sie überhaupt erhoben wird: Die Ausfuhr in ein Drittland ist generell umsatzsteuerfrei (auch für Händler!), da es gesellschaftspolitisch gewollt ist, Waren leichter exportieren zu können. Dem steuert das Empfängerland durch die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuern entgegen, um den inländischen Warenverkehr vor billigeren, nämlich umsatzsteuerfreien Importen zu schützen. Dies führt dazu, dass britische Händler/Hersteller künftig keine britische Mehrwertsteuer mehr auf Exporte nach Deutschland (nunmehr Drittland aus britischer Sicht) erheben müssen. Allerdings haben sie hierfür einen deutlich höheren Aufwand für die Exportdeklarierung bei den Zollbehörden zu leisten, was eine zusätzliche bürokratische Belastung für den Händler bedeutet. Dieser Vorgang (Kauf vom Händler) unterliegt dann völlig zu Recht der deutschen Einfuhrumsatzsteuer.
      3. Ist der "Verkäufer" in GB nun "Privatverkäufer" und kein Händler, hat er die britische Umsatzsteuer bereits getragen und es kann kein zweites Mal eine Verbrauchersteuer für den gleichen Gegenstand entstehen. An dieser Tatsache ändert auch der Export und das Gelangen des Gegenstandes in einen anderen Wirtschaftsraum Nichts.

      Damit kommen wir aber auch zum gegenwärtigen Problem und zu deinem Beispiel:
      Die oben genannten Punkte müssen gegenüber den Zollbehörden nachgewiesen werden. Die Tatsache, dass du einen Warenwert beim Versand angegeben hast, führt bei allen Zollbehörder dieser Welt immer zur Annahme einer Händler-/Unternehmereigenschaft. Die Deklaration als Geschenk hätte das möglicherweise vermieden. Der Konjunktiv ist berechtigt, weil die Zollbehörden dies nicht glauben müssen und u.U. weitere Nachweise verlangen oder gleich in ein Schätzverfahren übergehen können. Ausserdem können zusätzliche transportversicherungstechnische Probleme bei Verlust der Ware entstehen.
      Für den Fall der Auktionen existiert somit das gleiche Problem: Die bestehende Rechnung und die Angabe des Warenwertes in den Versanddokumenten erweckt den Eindruck, dass die Kombination Verkäufer/Kommissionär (Auktionator) auch unternehmerisch tätig ist. Für den Auktionator ist das sicherlich unstrittig. Für den Verkäufer wäre der "echte" Privatverkauf aber zusätzlich nachzuweisen. Wie das aussehen kann, ist derzeit völlig unklar. Mir fällt aktuell nur der Hinweis auf die Umsatzsteuerfreiheit (auch im jeweiligen Inland!) ein, welche die Auktionshäuser auf ihren Webseiten angeben.

      Natürlich kann man bei den Zollbehörden die o.g. Argumentation vortragen. Allerdings steht es dem Zoll frei, dennoch Einfuhrumsatzsteuer zu verlangen, wenn er anderer Ansicht ist/bleibt. Dann kann man nur zahlen (andernfalls erhält man die Ware nicht) und Einspruch einlegen bzw. vor die Finanzgerichte ziehen. Ob sich also hier tatsächlich Handlungsspielräume ergeben, muss leider abgewartet werden ...

      Edith betrifft immer die Rechtschreibung ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von „PeterLustig52“ ()

      Hi Peter, jetzt kommen wir der Sache schon näher.... also grundsätzlich dürfen bei Scotchwhiskyauctions und Whiskyauctioneer (da steht es sogar auf der Webseite) nur private Leute verkaufen,- oder man muss sich bei denen melden. Also grundsätzlich könnten die ja darauf verweisen beim Zoll, damit wäre ja klar, dass das nur von Privatleuten kommt.

      Weißt du was witzig ist? Diese Thematik steht ja schon länger im Raum, war aber vorher kaum ein Thema. Durch den Brexit ist das jetzt natürlich anders. Bin gespannt ob sie es schaffen das durchzuboxen (MWST. Frei sozusagen für EU-Käufer). Ich denke mal der EU Bürger macht jetzt nicht 90% des Geschäftes aus, aber einen signifikanten Einbruch dürfte es in Zukunft bei denen geben sollte das MWST. Problem aka Einfuhrums.ssteuer nicht gelöst werden.

      Hier noch ein Beispiel von früher:

      Ich wollte mal in Hongkong eine Flasche verkaufen, (Remy Martin), da der Preis hier 300 Euro war und dort 1100 Euro (Bonhams) in der Auktion. Mir wurde damals gesagt, dass die Einfuhrsteuer auf Alkohol exakt 100% beträgt auf den Rechnungs(Einfuhr)betrag 8o - aber: von MWST. war keine Rede und da würde ja wieder das Privatding ziehen was Du meintest. Da im Table of Tariff von UK keine AlkohlSteuer vermerkt ist für re-importe von Scotch Whisky müsste der Import nach UK eigentlich steuerfrei sein für Privat...

      @Peter: Hast Du schon Info zur Alkoholsteuer in EU/Deutschland für Importe? (13,03 Liter 100% Alkohol) Die dürfte ja nun wirklich nicht erhoben werden bei Import aus UK für Privat oder meinst Du das ist noch ein Überbleibsel wg. WTO-Regel (das ist ja die Drittlandregel, siehe mein Beispiel oben mit Hong Kong damals, die haben halt 100% auf den Rechnungspreis, sozusagen Ihre 13,03 Liter 100% alkohol Steuer). Ich versuche auch krampfhaft herauszufinden in dem Zusammenhang wie hoch die Alcohol-Tax in UK ist bei Importen aus Drittländern, hast Du da eine Info? Ich glaube die war sogar niedriger als bei uns.

      FAZIT: Also man muss immer unterscheiden zwischen MWST (Einfuhrumsatzsteuer) und Alkoholsteuer (Extra-Steuer, meistens vom %vol und Literangabe abhängig).

      Krümelmonster schrieb:

      Am 18.01.2021 habe ich bei The Rare Malt Whisky Company eine Flasche bestellt.Auf der Rechnung ausgewiesen und überwiesen habe ich zunächst nur den im Shop angegeben Preis zzgl. 15,00 GBP Versand.Anders als früher, wurden keine britischen Steuern abgezogen und deutsche Steuersätze addiert.Das Paket wird von UPS befördert und ist am 22.01.2021 in Stanford-le-Hope eingetroffen. Also dürfte es bald über den Kanal gehen.Die Lieferung ist für kommenden Dienstag vorgesehen. Ich schreibe dann gerne, wie es weiter verlaufen ist.


      Ah, interessant. Nun wird es spannend ob auch die Alcohol Tax (von UK) abgezogen und wieder (die EU/Deutschland Alkoholsteuer) hinzuaddiert wurde (13,03 Liter auf 100% Alkohol) (denn dann würde auch bei Privat die 13,03 pro Liter auf 100% Alkohol draufkommen) oder ob es sich bei der Steuerverrechnung nur um die MWST. handelt (und damit eigentlich bei Privat KEINE EU/Deutschl. Alkoholsteuer draufkommen,- zumindest bei UK-Käufen aus der EU).Vielen Dank für dein "Experiment" des Kaufs.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „christian79“ ()

      Kurzes Update:
      Wurde heute Mittag von DHL bzgl. des Pakets angerufen. Sie brauchten die Bestätigung was im Paket drin wäre (Whisky?) Wie viele Flaschen und Angabe zum Alkoholgehalt. Mailadresse durfte ich angeben und ich würde entsprechend benachrichtigt werden. Würde dann jetzt in den Zoll gehen. Paket ist seit Anfang Januar auf der Reise.... ich bin mal gespannt was am Ende rauskommt
      "We don't need to finish our whisky, but you can" (Glenfarclas)

      art-bett schrieb:

      Höre ich das erste Mal, ist das Gang und Gebe mit dem Anruf der dhl


      DHL bietet immer an, gegen entsprechendes Entgelt die Zollabwicklung durchzuführen. Dann wird aber auch das Paket direkt zu Hause angeliefert. Das kann sinnvoll sein, wenn man in Ballungsräumen zur Zollstelle 25km fahren muss. Allerdings wird es schwierig, wenn DHL gegenüber dem Zoll abweichende Ansichten zur Einfuhrumsatzsteuer vertreten soll. Also auch hier Licht und Schatten ...
      DHL übernimmt sämtliche Abgaben und berechnet sie plus Aufschlag für die Dienstleistung dann an den Empfäger weiter.
      Hier ist wohl im Zuge der Bestellung die Telefonnummer des Kunden abgefragt worden und die hat es dann in die Zollpapiere "geschafft". In den AGBs dürfte dann auch das Einverständnis zur Weitergabe der Daten enthalten sein ...
      Ok, nicht jeder wohnt mal eben 200m neben dem Zollamt.
      War ja schon mal die Rede von um die € 14,-
      die die dhl noch zusätzlich zum Steuerkram für ihre „Dienstleistung“ nimmt.
      Bevor ich jetzt als Zwiebeldörfler die knapp 80 km Hin-und Rückfahrt nach Hannover
      auf mich nehmen würde und evtl. noch/n halben Tag Urlaub an der Backe,
      wäre mir dieses Zinobere auf jeden Fall den Aufwand wert
      Die Ewigkeit dauert lange, besonders gegen Ende
      Woody Allen

      christian79 schrieb:


      Ah, interessant. Nun wird es spannend ob auch die Alcohol Tax (von UK) abgezogen und wieder (die EU/Deutschland Alkoholsteuer) hinzuaddiert wurde (13,03 Liter auf 100% Alkohol) (denn dann würde auch bei Privat die 13,03 pro Liter auf 100% Alkohol draufkommen) oder ob es sich bei der Steuerverrechnung nur um die MWST. handelt (und damit eigentlich bei Privat KEINE EU/Deutschl. Alkoholsteuer draufkommen,- zumindest bei UK-Käufen aus der EU).Vielen Dank für dein "Experiment" des Kaufs.


      Dieses Thema wird sich bei neuen Abfüllungen zunächst gar nicht stellen. Zum einen wurde im vergangenen Jahr der EU-Markt in Erwartung des Brexit geflutet und die Lager der Hersteller sind auf niedrigem Niveau. Zum anderen wird künftig in GB nur noch für zwei statt drei Märkte produziert. Da die EU als Markt wegfällt bleiben nur noch Inland und Drittland (Export) übrig. In GB wird dann für die Exportware (wie früher auch schon) gar keine Alkoholsteuer mehr an den britischen Fiskus abgeführt. Die Alkoholsteuer wird dann im jeweiligen Bestimmungsland fällig. Damit entfällt dann auch die Gefahr einer Doppelbesteuerung.
      Daneben ist die Alkoholsteuer zumindest vom Betrag her nicht wirklich ein Problem:
      Beispiel: 1 Flasche (0,7l), Alkoholgehalt 54,4% = 13,03€ (Steuer für 1l, 100%) x 0,7 x 54,4% = 4,96€
      Abhängig vom Wert des Whiskys kann die Alkoholsteuer natürlich 10% Mehrkosten bedeuten. Wer sich einen Whisky für 1.000€ leisten kann, schmunzelt aber nur über die Alkohlsteuer ...

      PeterLustig52 schrieb:

      art-bett schrieb:
      Höre ich das erste Mal, ist das Gang und Gebe mit dem Anruf der dhl


      DHL bietet immer an, gegen entsprechendes Entgelt die Zollabwicklung durchzuführen. Dann wird aber auch das Paket direkt zu Hause angeliefert. Das kann sinnvoll sein, wenn man in Ballungsräumen zur Zollstelle 25km fahren muss. Allerdings wird es schwierig, wenn DHL gegenüber dem Zoll abweichende Ansichten zur Einfuhrumsatzsteuer vertreten soll. Also auch hier Licht und Schatten ...
      DHL übernimmt sämtliche Abgaben und berechnet sie plus Aufschlag für die Dienstleistung dann an den Empfäger weiter.
      Hier ist wohl im Zuge der Bestellung die Telefonnummer des Kunden abgefragt worden und die hat es dann in die Zollpapiere "geschafft". In den AGBs dürfte dann auch das Einverständnis zur Weitergabe der Daten enthalten sein ...


      Meine Adressdaten // Telefon standen auf der Rechnung, die der Händler wohl im Vorfeld auch an DHL schicken musste (?). Ebenfalls vermute ich, dass der Händler diese Abwicklung bei der DHL veranlasst hat. Oder es ist bereits Bestandteil bei DHL Express (wurde vom Händler hierüber verschickt). Ich habe nämlich niemanden mit der ganzen Abrechnung beauftragt. Daher hätte ich jetzt gedacht, dass die DHL das automatisch für den Empfänger ohne spezielle Aufforderung übernimmt. Mal schauen....
      "We don't need to finish our whisky, but you can" (Glenfarclas)
      Mein Paket von der Januar-SWA-Auktion hat UPS heute (in Dänemark) geliefert.

      Die SWA hatte eine Folientasche mit Zollangaben drin auf's Paket geklebt, auf der neben den Alkohol- und Herkunftsangaben zur Flasche nur der Flaschenpreis angegeben war - keine Info zur Hammergebühr oder zum Porto (danke SWA!). Und die Tasche war ungeöffnet. Im Paket selber lag die ausführliche Rechnung, so wie wir sie kennen, jedoch waren alle Preise steuerfrei angegeben (und abgerechnet).

      Am Freitag kam schon eine Email von UPS mit einer Zahlungsaufforderung (hätte aber auch beim Fahrer zahlen können):
      - 25% Steuer ( :angry2: ) nur auf den Preis der Flasche (bei euch sind's ja nur 19%)
      - kein Zoll (so wie es sein soll)
      - keine Alk-Steuer (danke, lieber Zoll! Ihr habt wohl gerade viel zu tun...)
      - etwas mehr als umgerechnet 24 Euro Bearbeitungsgebühr (inkl. 25% MwSt.) für UPS

      Hat sich aber trotzdem gelohnt... :D
      Whisky-Journal - von, über und wegen Whisky

      Suche:
      - SMWS 38.xxx (Caperdonich)
      - Caperdonich 24yo Whiskykanzler Uncollectable Collection
      - Caperdonich 36yo Douglas Laing Cask DL4945 und Cask DL4947

      Whiskinger schrieb:

      Mein Paket von der Januar-SWA-Auktion hat UPS heute (in Dänemark) geliefert.

      Die SWA hatte eine Folientasche mit Zollangaben.... (und abgerechnet).

      Am Freitag kam schon eine Email von UPS mit einer Zahlungsaufforderung (hätte aber auch beim Fahrer zahlen können):
      - 25% Steuer ( :angry2: ) nur auf den Preis der Flasche (bei euch sind's ja nur 19%)
      - kein Zoll (so wie es sein soll)
      - keine Alk-Steuer (danke, lieber Zoll! Ihr habt wohl gerade viel zu tun...)
      - etwas mehr als umgerechnet 24 Euro Bearbeitungsgebühr (inkl. 25% MwSt.) für UPS

      Hat sich aber trotzdem gelohnt... :D


      Hmm...mal abgesehen von der Alk-Steuer würde ich wirklich gerne erklärt bekommen vom Zoll wieso da nun 25% (bzw. 19% in Deutschland) da noch an MWST. (Einfuhrumsatzsteuer) draufkommt bei einem Privatgeschäft. Hier hat Peter nämlich richtig ausgeführt: Die MWST. wird erhoben da man das auf der anderen Seite verrechnen kann. Logischerweise geht das nur wenn in UK ein HÄNDLER an Privat verkauft. Da das aber Privat UK an Privat EU ist und logischerweise Privat UK keine MWST. in Rechnung stellen kann, ergo erst gar keine anfallen kann, kann logischerweise auch keine bei Privat EU abgezogen werden, ergo darf m.E. gar keine MWST. erhoben werden in der EU!

      Das würde sich ja auch decken mit Privatversendungen aus Drittländern, zumindest bis zu einem bestimmten Wert, in Taiwan sind es glaube 5 Liter pro Paket, Preis m. E. unerheblich, klar kommt die Alk-Steuer drauf, aber die MWST. darf m. E. definitiv nicht erhoben werden.

      Whiskinger, ich weiß, Du willst da jetzt keinen Wind machen, da die Alk-Steuer bei Dir wohl verloren gegangen ist... aber es wäre wirklich mal interessant wie die darauf kommen, dass die Dir die MWST. in Rechnung stellen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Zoll von einem Business (Händler) UK zu Privat DK ausgegangen sind, was definitiv nicht der Fall es. Es muss privat abgerechnet werden. Mal gucken wer sich sonst noch hier so meldet.

      Fazit: Das kann ja noch heiter werden ... :wh1:
      @christian79, wie kommst du darauf, dass das ein Privatgeschäft ist? Die SWA ist ein Händler und hat auch vor dem Brexit schon VAT eingefordert - was sie wohl nicht gemusst hätten, wären sie privat gewesen.

      PS: Bei diesem Preis sch... ich auf die dänische Alk-Steuer :D
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      Hi there,

      macht mal hier auf

      The Whisky Exchange : Buy Whisky and Fine Spirits Online

      dann seht ihr den aktuellen Stand der Dinge. Was das für Auktionen bedeutet....

      Greetings
      kallaskander
      Ah yes, predictability, a word that has come to define today’s whisky in so many ways.

      “Nowadays people know the price of everything and the value of nothing.”
      Oscar Wilde

      Es besteht keine Verpflichtung obigen post zu lesen, zu mögen oder zu kommentieren.
      Sollte eine persönliche Meinung enthalten sein, besteht weiter keine Verpflichtung, sich diese zu eigen zu machen.

      kallaskander schrieb:

      The Whisky Exchange : Buy Whisky and Fine Spirits Online

      dann seht ihr den aktuellen Stand der Dinge. Was das für Auktionen bedeutet....

      =


      • EU Member States
        • Unfortunately at present we cannot ship to EU member states.
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      Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, wie ihr auf das dünne Brett der EUSt-Freiheit kommt ... ?(

      Die Einfuhrumsatzsteuer ist keine Umsatzsteuer, sondern eine Verbrauchssteuer, und zwar auf alles, was aus Drittländern in die EU eingeführt wird, egal ob von privat oder gewerblich und ob an privat oder gewerblich und wird von den Zollbehörden erhoben. Kleine Ausnahmen bestätigen die Regel, aber Geschenksendungen können wir hier wohl ausschliessen, und die Freigrenze von 22,-- Euro für bezahlte Einfuhren liegt 1) zu niedrig, trifft 2) bei Schnaps gar nicht zu und wird 3) zum 1. Juli eh gekippt.

      Zoll online - Internetbestellungen

      Zoll online - Einfuhrumsatzsteuer

      Ich finde keinen noch so kleinen Hinweis darauf, dass private Käufe in Drittländern außerhalb der EU bei Einfuhr von der EUSt ausgenommen sind. Wäre schön, wenn die beiden Verfechter dieser Theorie dafür eine belastbare Quelle zitieren könnten, bis dahin richte ich mich mal auf 19% extra ein ...


      "The nobility show themselves very great before strangers; they ply you briskly with drink;
      for its their way of showing you'r welcome, by making you drunk"


      Thomas Kirke, during his travels around Scotland in 1679

      Mortimore schrieb:

      Unabhängig von den bereits gezahlten 20% VAT.


      Auktionsendpreise sind Endpreise, da kommt keine VAT drauf. Weder in UK noch hier in Deutschland. VAT gab's bislang auf die Premiums und den Versand, bei der Flasche, die von SWA zu mir unterwegs ist, wurde aber auch die richtigerweise nicht mehr berechnet.

      Und wenn Du jetzt in UK bei einem gewerblichen Händler bestellst, sollte dabei auch die Ware ohne VAT berechnet werden.


      "The nobility show themselves very great before strangers; they ply you briskly with drink;
      for its their way of showing you'r welcome, by making you drunk"


      Thomas Kirke, during his travels around Scotland in 1679