Whisky im innerdeutschen Duty Free erwerben

      Whisky im innerdeutschen Duty Free erwerben

      Hallo liebe Forumianer,

      ich werde in dieser Woche innerhalb Deutschlands von Berlin nach Köln und zurück von Köln nach Berlin fliegen. Ich spiele mit dem Gedanken, auf dem Hinflug eine Spirituose mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% zu erwerben. Die Frage die sich mir dabei stellt lautet:

      Kann ich die auf dem Hinweg erworbene Flasche bei meinem Rückflug kurze Zeit später wieder zurück im Handgepäck transportieren so sie denn im vom Duty Free verschlossenen Beutel verbleibt oder bekomme ich Schwierigkeiten beim Check-In für den Rückflug?

      Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung und Grüße aus Berlin

      Red
      Seit dem 31. Januar 2014 dürfen alle an Flughäfen oder bei
      Fluggesellschaften erworbenen Duty-free-Flüssigkeiten als Handgepäck
      mitgenommen werden.
      Hierzu müssen die Duty-free-Flüssigkeiten
      beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit
      rotem Rand versiegelt und dürfen nicht vor Erreichung des Zielflughafens
      geöffnet worden sein.


      Quelle: Bundespolizei - Was darf ich mitnehmen?

      Ich denke es kontrolliert keiner, aus welchem Duty Free die Ware stammt. Wenn doch, gibts vielleicht Probleme.
      Berlin kenne ich jetzt als Flughafen nicht, aber theoretisch kannst du die Flasche im duty free Bereich nach der Ankunft in Berlin kaufen oder eventuell sogar vor dem Flug Richtung Köln zurück legen lassen.
      Manche Duty Free bieten auch den Service, dass sie dir die Flasche dann direkt nach Hause schicken.
      slàinte mhath :prost:
      René

      Dem Enerlump sei Whischkybar (Samples)

      “If you think you are too small to make a difference, try sleeping with a mosquito.” ― Dalai Lama XIV
      Vielen Dank für eure Antworten.

      @ XLarge und Diak: Leider versendet Heinemann nicht alle Spirituosen. Manche gibt es nur zur Abholung vor Ort. Genau das ist hier das Dilemma.

      @ NovA: Darauf wäre ich nie gekommen aber es scheint ja möglich zu sein.

      @ Eneloop2009: Das scheint die beste Option zu sein. Netterweise hat mich eine Mitarbeiterin von Heinemann zurückgerufen und mir mitgeteilt, dass ich beim Abflug gekaufte Dinge auch dort hinterlegen lassen kann um sie dann nach Rückkehr von meiner Reise auch außerhalb des Duty Free - Bereichs abholen zu können. So muss ich die Flasche nicht die ganze Zeit mit mir rumtragen. Geht aber wohl nicht an allen Flughäfen.
      Sehe ich auch so: beim ersten Durchqueren der Sicherheitsschleuse (Startflughafen) darf man nur Flüssigkeiten mit Fassungsvolumen max. 100ml dabei haben und davon max. 10 Stück, da wird einem sogar eine fast leere Duschmitteltube mit 125ml abgenommen, auch wenn nur noch 20ml drin sind. Selber schon erlebt.
      Wenn man danach im Dutyfree was kauft, muß es dort in deren eingeschweißten durchsichtigem Plastikbeutel mit ins Flugzeug als Handgepäck genommen werden. Bis zum Zielflughafen darf es nicht geöffnet werden, erst außerhalb des Dutyfreebereiches am Zielort.
      Auf dem Rückflug muß die Flasche aber zwingend im Koffer mit aufgegeben werden, da wird eine optisch nicht geöffnete Dutyfreeverpackung mit Inhalt nicht für Handgepäck anerkannt, könnte ja inzwischen manipuliert worden sein. Daher wird sie abgenommen und vernichtet, außer man ex-t sie dann schnell vor der Kontrolle.
      Daher sind Käufe bei innerdeutschen Flügen eher uninteressant, zu einem ist man im "teueren" innerdeutschen Dutyfreebereich als der für ausländische Flüge und bei Billigtickets ohne Kofferaufgabe (nur Handgepäck) wird dann durch zusätzlich buchbare Kofferaufgabe das ganze finanziell uninteressant.

      viper666 schrieb:

      Sehe ich auch so: beim ersten Durchqueren der Sicherheitsschleuse (Startflughafen) darf man nur Flüssigkeiten mit Fassungsvolumen max. 100ml dabei haben und davon max. 10 Stück, da wird einem sogar eine fast leere Duschmitteltube mit 125ml abgenommen, auch wenn nur noch 20ml drin sind. Selber schon erlebt.
      Wenn man danach im Dutyfree was kauft, muß es dort in deren eingeschweißten durchsichtigem Plastikbeutel mit ins Flugzeug als Handgepäck genommen werden. Bis zum Zielflughafen darf es nicht geöffnet werden, erst außerhalb des Dutyfreebereiches am Zielort.
      Auf dem Rückflug muß die Flasche aber zwingend im Koffer mit aufgegeben werden, da wird eine optisch nicht geöffnete Dutyfreeverpackung mit Inhalt nicht für Handgepäck anerkannt, könnte ja inzwischen manipuliert worden sein. Daher wird sie abgenommen und vernichtet, außer man ex-t sie dann schnell vor der Kontrolle.
      Daher sind Käufe bei innerdeutschen Flügen eher uninteressant, zu einem ist man im "teueren" innerdeutschen Dutyfreebereich als der für ausländische Flüge und bei Billigtickets ohne Kofferaufgabe (nur Handgepäck) wird dann durch zusätzlich buchbare Kofferaufgabe das ganze finanziell uninteressant.


      Habe heute noch mal mit einer netten Dame von Heinemann telefoniert die meinte, dass man im Duty Free gekaufte Spirituosen auch, solange sie in der verschweißten Verpackung verpackt sind und die Voraussetzungen erfüllen (in meinem Fall max. 1 L über da über 22% Alkoholstärke) auch im innerdeutschen Bereich in den Anschlussflug mitgenommen werden dürfen.

      Wegen normaler Flaschen würde ich mir solch eine Action auch nicht geben aber wenn es Sachen sind die man nur dort bekommt und ich eh da bin dann nehme ich mir Die Zeit das zu checken.
      Nein, die Aussage der Dame ist schlichtweg falsch.

      Bundespolizei - Was darf ich mitnehmen?.

      Zitat daraus:


      "Wie bisher müssen Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein."

      "Wie bisher müssen alle Flüssigkeiten an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck genommen und gesondert vorgelegt werden. Werden Flüssigkeiten im Handgepäck belassen oder vergessen, müssen diese Flüssigkeiten gesondert kontrolliert werden.. Dies bedeutet für alle Fluggäste Verzögerungen während der Kontrolle und kann durch die vorherige Herausnahme und getrennte Vorlage vermieden werden. Kontrolliert werden Duty-free-Einkäufe, Medikamente und Spezialnahrungsmittel. Alle anderen Flüssigkeiten (mit Ausnahme des 1-Liter-Beutels) sind zur Mitnahme im Handgepäck nicht zugelassen und werden an der Kontrollstelle zurückgewiesen."

      Vor allem der letzte zitierte Satz ist hier maßgeblich. Die Security wird dir die Buddel abnehmen.

      Red_Grant schrieb:

      Habe heute noch mal mit einer netten Dame von Heinemann telefoniert die meinte, dass man im Duty Free gekaufte Spirituosen auch, solange sie in der verschweißten Verpackung verpackt sind und die Voraussetzungen erfüllen (in meinem Fall max. 1 L über da über 22% Alkoholstärke) auch im innerdeutschen Bereich in den Anschlussflug mitgenommen werden dürfen.

      Wegen normaler Flaschen würde ich mir solch eine Action auch nicht geben aber wenn es Sachen sind die man nur dort bekommt und ich eh da bin dann nehme ich mir Die Zeit das zu checken.


      Das ist aus meiner Erfahrung schon richtig, würde auf Deinen Fall aber nicht zutreffen. Wie Du oben beschrieben hast, fliegst Du von Berlin nach Köln hin- und zurück. D.h. Du hast in dem Sinne keinen Anschlussflug. Anschlussflug würde bedeuten, dass Du bspw. von Berlin über Frankfurt nach Köln fliegst. Dann könntest Du in der Tat die eingeschweißte Duty-Free Tüte in Frankfurt wieder mit in den Flieger nach Köln nehmen, da Du den Sicherheitsbereich in Frankfurt nicht verlässt.

      In Deinem Fall verlässt Du in Köln jedoch den Sicherheitsbereich bzw. Flughafen. Im Anschluss fliegst Du zurück nach Berlin und dann gelten wieder die normalen Sicherheitsbestimmungen wie von Codenascher oben beschrieben.

      Ich hatte einmal eine ähnliche Situation am Flughafen Düsseldorf. Ich habe damals einfach gefragt, ob ich die Flaschen nach meiner Rückkehr bei dem Shop im Flughafen abholen dürfte. Hatte problemlos funktioniert. Das wäre aus meiner Sicht die einfachste Variante.
      "We don't need to finish our whisky, but you can" (Glenfarclas)

      Mortimore schrieb:

      Red_Grant schrieb:

      Habe heute noch mal mit einer netten Dame von Heinemann telefoniert die meinte, dass man im Duty Free gekaufte Spirituosen auch, solange sie in der verschweißten Verpackung verpackt sind und die Voraussetzungen erfüllen (in meinem Fall max. 1 L über da über 22% Alkoholstärke) auch im innerdeutschen Bereich in den Anschlussflug mitgenommen werden dürfen.

      Wegen normaler Flaschen würde ich mir solch eine Action auch nicht geben aber wenn es Sachen sind die man nur dort bekommt und ich eh da bin dann nehme ich mir Die Zeit das zu checken.


      Das ist aus meiner Erfahrung schon richtig, würde auf Deinen Fall aber nicht zutreffen. Wie Du oben beschrieben hast, fliegst Du von Berlin nach Köln hin- und zurück. D.h. Du hast in dem Sinne keinen Anschlussflug. Anschlussflug würde bedeuten, dass Du bspw. von Berlin über Frankfurt nach Köln fliegst. Dann könntest Du in der Tat die eingeschweißte Duty-Free Tüte in Frankfurt wieder mit in den Flieger nach Köln nehmen, da Du den Sicherheitsbereich in Frankfurt nicht verlässt.

      In Deinem Fall verlässt Du in Köln jedoch den Sicherheitsbereich bzw. Flughafen. Im Anschluss fliegst Du zurück nach Berlin und dann gelten wieder die normalen Sicherheitsbestimmungen wie von Codenascher oben beschrieben.

      Ich hatte einmal eine ähnliche Situation am Flughafen Düsseldorf. Ich habe damals einfach gefragt, ob ich die Flaschen nach meiner Rückkehr bei dem Shop im Flughafen abholen dürfte. Hatte problemlos funktioniert. Das wäre aus meiner Sicht die einfachste Variante.


      Da hast du recht, ist kein Anschlussflug. Oh Mann, kann man sich ja zukünftig echt sparen die Nummer. Dann frage ich die Mitarbeiter vor Ort am Flughafen BER ob ich meine Erwerbung da lassen und auf dem Rückflug abholen kann. Im Notfall buche ich um und fahre mit dem Zug zurück. ;-)
      Zuletzt vor knapp 2,5 Jahren (Herbst vor der Pandemie...) habe ich genau das gemacht. Geschäftsflug nur mit Handgepäck von TXL nach Düsseldorf. In Tegel kam ich an einem Sonderangebot nicht vorbei und habe die Flasche gekauft. In Düsseldorf dann via Taxi zum Termin und auf dem Rückweg gab es keinerlei Probleme mit dem Sicherheitsbereich. Sie wollten nur neben der Quittung auch noch mal mein Hinflugticket sehen, ob das stimmig zusammen passte.

      Das deckt sich aus mit den Angaben der Bundespolizei:
      Wie bisher müssen alle Flüssigkeiten an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck genommen und gesondert vorgelegt werden. Werden Flüssigkeiten im Handgepäck belassen oder vergessen, müssen diese Flüssigkeiten gesondert kontrolliert werden.. Dies bedeutet für alle Fluggäste Verzögerungen während der Kontrolle und kann durch die vorherige Herausnahme und getrennte Vorlage vermieden werden. Kontrolliert werden Duty-free-Einkäufe, Medikamente und Spezialnahrungsmittel. Alle anderen Flüssigkeiten (mit Ausnahme des 1-Liter-Beutels) sind zur Mitnahme im Handgepäck nicht zugelassen und werden an der Kontrollstelle zurückgewiesen.

      https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/03Was-darf-ich-mitnehmen/_functions/FAQs/FAQ_Flüssigkeiten_Table.html?nn=5931168#faq-accordion

      Und wenn jemand mal übereifrig ist, bittet das Luftsicherheitspersonal freundlich um Hinzuziehung des Aufsichtspersonals der Bundespolizei - denn die entscheiden letztendlich.
      Früherer Account hier im Cutty: bennythemonster - ihr kennt mich also :wh1: